Häufige Fragen
Antworten auf zentrale Fragen zu dem Modellprojekt sind hier dokumentiert. Fehlen Ihnen Informationen? Haben Sie eine Frage zum Modellprojekt? Treten Sie mit uns in Kontakt: landstadt@stmb.bayern.de.
Wer kann sich bei LANDSTADT BAYERN bewerben?
-
Der Projektaufruf zur Bewerbung richtet sich an alle bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohner/innen. Kleine Städte und Gemeinden können sich gleichermaßen wie Mittelstädte für das Modellprojekt bewerben. Eine Bewerbung von Gebietskörperschaften ist nur im Zusammenschluss mit einer Gemeinde bzw. Stadt möglich. Bewerbungen sind bis zum 8. April 2022 möglich. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Welche inhaltlichen Ziele verfolgt das Projekt?
-
Die Entwicklung einer Vision für die Stadt der Zukunft sollte die Themen Städtebau, Wohnen, Arbeiten und Daseinsvorsorge, Mobilität und Verkehr, Digitalisierung und Smart City, Kultur und Freizeit sowie Klimaanpassung, Ökologie und Energie als „Gesamtpaket“ berücksichtigen und im Rahmen eines partizipativen Prozesses erfolgen.
Was ist konkret förderfähig?
-
Das Modellprojekt bietet die Gelegenheit, innovative Konzepte und Visionen für ein neues Stadtviertel zu entwickeln und die Themen Wohnen, Arbeiten, Freiraum und Ökologie, Mobilität, Energie und Digitalisierung neu zu denken.
Förderfähig sind nicht investive Maßnahme wie z. B. Planungswettbewerbe, Rahmenplanungen und Bürgerbeteiligungsprozesse für ein innerörtliches Areal oder eine Brach- bzw. Konversionsfläche.
Nicht förderfähig sind Pflichtaufgaben der Gemeinde wie z. B. Bauleitplanung.
Außerdem sind in der Planungsphase investive Maßnahmen nicht förderfähig.
In der späteren Umsetzungsphase werden Förderprogramme gebündelt und für die Idee nutzbar gemacht. Entsprechend werden dann auch investive Maßnahmen im Rahmen der baulichen Umsetzung des Projektes förderfähig sein.
Welchen Fördersatz erhalten die Projektstädte und -gemeinden?
-
Bayerische Städte, Märkte und Gemeinden erhalten für die Planungsverfahren einen Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten.
In der späteren Umsetzungsphase erhalten die ausgewählten Projektstädte und –gemeinden ein umfangreiches Fördermanagement mit Beratung und Hilfestellungen bei der Beantragung diverser Fördermittel. Hierzu können aktuell noch keine Aussagen über die konkreten Förderhöhen getroffen werden.
Gibt es eine Mindestgröße für das Plangebiet?
-
Die Größe des Plangebiets hängt grundsätzlich von der Größe der Gemeinde, des Marktes bzw. der Stadt, den Gegebenheiten vor Ort sowie dem konkreten Konzept ab.
Die Intention des Projektes besteht darin, modellhafte, innovative Konzepte für neue Quartiere auf innerörtlichen Arealen oder Brach- bzw. Konversionsflächen zu entwickeln. Entsprechend erfordert dies einen größeren Maßstab als die Betrachtung von einzelnen Objekten und deren Umfeld.
Müssen 1.000 Wohneinheiten geplant werden, um als Modellkommune ausgewählt zu werden?
-
Teilnahmevoraussetzung ist die Planung von Quartieren der Zukunft, bei denen die Themen Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Digitalisierung, Energie, Freiraum und Ökologie neu gedacht werden.
Es ist nicht erforderlich, 1.000 Wohnungen zu planen. Dies stellt eine Obergrenze dar. Ein vorrangiges Ziel des Modellprojektes sieht die Schaffung von Wohnraum zur Verbindung der Lebensqualitäten des urbanen Raums mit denen des ländlichen Raums vor. Dafür ist eine angemessene, verdichtete Bauweise erforderlich. Grundsätzlich ist der Anteil an Wohnen abhängig von der Größe der Stadt bzw. Gemeinde und des Planungsgebietes zu bemessen.
Kann man sich mit einem leerstehenden Gebäude bewerben?
-
Die isolierte Betrachtung von einzelnen Objekten stellt keinen Fördertatbestand dar. Jedoch können erhaltenswerte Bestandsgebäude in die konzeptionelle Planung eines Quartiers einbezogen und für die Idee nutzbar gemacht werden.
Kann man sich bewerben, wenn bereits für dieses Gebiet ein Planungs- bzw. Ideenwettbewerb durchgeführt wurde?
-
Grundsätzlich ist eine Bewerbung auch nach einem bereits durchgeführten Planungs- bzw. Ideenwettbewerb möglich. Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses kann zum Beispiel die Erstellung eines Rahmenplans oder die Öffentlichkeitsbeteiligung vor Ort unterstützt werden.
Die Gemeinde wird bereits mit Mitteln der Städtebauförderung, z. B. bei der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie, unterstützt. Kann sie sich trotzdem bewerben?
-
Ja, auch Gemeinden die bereits durch die Städtebauförderung unterstützt werden, können sich bewerben. Eine mit Mitteln der Städtebauförderung erarbeitete Machbarkeitsstudie kann die Grundlage für weitergehende Planungen oder einen Planungswettbewerb bilden. Bitte nehmen Sie hierzu auch Kontakt mit der zuständigen Bezirksregierung auf.
Welche Kriterien sind bei der Auswahl der Modellprojekte entscheidend?
-
Über die Auswahl entscheidet das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag auf Grundlage u. a. folgender Kriterien:
- Innovationskraft der Idee in Bezug zu den Themen Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Digitalisierung, Freiraum und Ökologie sowie Energie,
- Qualität des konzeptionellen Ansatzes,
- räumliche Verteilung innerhalb Bayerns.
Wann erfährt die Stadt bzw. Gemeinde, ob sie für das Modellprojekt ausgewählt wurde?
-
Die Auswahl der Projektstädte und -gemeinden erfolgt im Rahmen einer Jurysitzung im Mai 2022. Von einer Bekanntgabe der Projektstädte und -gemeinden ist spätestens Anfang Juni 2022 im Rahmen einer offiziellen Pressemitteilung des Bauministeriums auszugehen. Weitere Informationen zum Zeitplan finden Sie hier.
Was ist der Mehrwert des Modellprojektes für die Gemeinde?
-
Die genannten Zukunftsthemen Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Digitalisierung, Energie, Freiraum und Ökologie sollen in ausgewählten Projektstädten und -gemeinden modellhaft entwickelt und später umgesetzt werden. Diese Standorte sollen Vorbildcharakter für die Entwicklung in anderen Städten und Gemeinden im ländlichen Raum entfalten.
Die teilnehmenden Projektstädte und -gemeinden erhalten in den Phasen der Konzeptentwicklung neben einer fachlichen Beratung und wissenschaftliche Begleitung durch ein Expertengremium, eine Bezuschussung der Planungsverfahren für modellhafte Ansätze im Städtebau in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten. Außerdem werden ein Erfahrungsaustausch innerhalb des Netzwerks LANDSTADT BAYERN organisiert und begleitet und umfangreiche Marketingmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
In der späteren Umsetzungsphase profitieren die Städte und Gemeinden mit ausgewählten Pilotprojekten von einem umfangreichen Fördermanagement (Beratung und Hilfe bei der Beantragung diverser Fördermittel) und der Vermittlung externer Partner (Behörden, Investoren usw.), die für die Umsetzung innovativer Konzepte in die Praxis notwendig sind. Außerdem werden konkrete Investitionen durch den Freistaat Bayern geprüft (z. B. Wohnungsbau staatlicher Wohnbauunternehmen, Infrastrukturmaßnahmen).
Was ist unter Planungsteams zu verstehen?
-
Die städtebaulichen Konzepte sind durch interdisziplinäre Planungsteams zu entwickeln. Darunter ist die fachübergreifende Zusammenarbeit von verschiedenen Fachplanungen, wie z. B. Stadtplanung, Landschaftsplanung, Mobilitätsplanung etc. zu verstehen. Die Zusammenstellung der Planungsteams hängt von der individuellen Planungsaufgabe ab.